Einzahlungen
–
Endkapital (brutto)
–
Auszahlung (netto)
–
Nettorendite p. a. (IRR)
–
Vermögensentwicklung
- Depotwert
- Einzahlungen
Berechnung der Auszahlung
| Endkapital vor Steuern | – |
|---|---|
| − Einzahlungen | – |
| = Kursgewinn | – |
| − Angesetzte Vorabpauschalen | – |
| − Teilfreistellung | – |
| − Sparerpauschbetrag | – |
| = Steuerpflichtiger Ertrag | – |
| Steuern | – |
| Nachrichtlich: Steuern auf Vorabpauschalen während der Laufzeit (im Endkapital bereits verrechnet) | – |
| Auszahlung netto | – |
| Entspricht heutiger Kaufkraft (inflationsbereinigt) | – |
Modellrechnung: konstante Rendite, monatliche Einzahlung zu Monatsbeginn, thesaurierender Fonds. Vorabpauschale (§ 18 InvStG) wird jährlich berechnet: Basisertrag = 70 % des Basiszinses auf den Depotwert zu Jahresbeginn (Sparraten zeitanteilig gezwölftelt), gedeckelt auf die tatsächliche Wertsteigerung des Jahres. Der Sparerpauschbetrag wird jedes Jahr zuerst auf die Vorabpauschale angewendet, die Steuer dem Depot entnommen; angesetzte Vorabpauschalen mindern den steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn (§ 19 InvStG). Der Basiszins (2026: 3,20 %) wird vereinfachend über die gesamte Laufzeit konstant angenommen — real legt ihn das BMF jährlich neu fest. Laufende Kosten werden vereinfachend als jährlicher Renditeabzug berücksichtigt (TER-Regler); Ordergebühren und Spreads nicht. Die Kaufkraft-Zeile deflationiert das Ergebnis mit der eingestellten Inflationsrate. Keine Steuer- oder Anlageberatung.
Häufige Fragen zum ETF-Depot
Nur auf Deutsch verfügbar.
Was ist die Vorabpauschale?
Bei thesaurierenden ETFs würdest du ohne Verkauf jahrzehntelang keine Steuern zahlen. Deshalb besteuert das Finanzamt seit 2018 jährlich einen fiktiven Mindestertrag: den Basisertrag (Depotwert am 1. Januar × Basiszins × 70 %), gedeckelt auf die tatsächliche Wertsteigerung des Jahres. Beispiel: 50.000 € Depotwert × 3,2 % × 70 % = 1.120 € Vorabpauschale. Darauf werden Teilfreistellung und Sparerpauschbetrag angewendet — oft bleibt dann gar keine Steuer übrig. In Verlustjahren fällt keine Vorabpauschale an. Wichtig: Sie ist keine Doppelbesteuerung — alles, was als Vorabpauschale angesetzt wurde, wird beim späteren Verkauf vom steuerpflichtigen Gewinn abgezogen (§ 19 InvStG).
Warum ist meine Netto-Auszahlung mit Vorabpauschale manchmal höher?
Klingt paradox, stimmt aber: Ohne Vorabpauschale verfällt dein Sparerpauschbetrag (1.000 €) in jedem Ansparjahr ungenutzt. Mit Vorabpauschale wird er jedes Jahr verbraucht — und die freigestellten Pauschalen mindern trotzdem den steuerpflichtigen Gewinn beim Verkauf. Bei kleineren Depots wandelst du so Jahr für Jahr künftig steuerpflichtigen Gewinn in steuerfreien um. Der Effekt kippt bei großen Depots: Übersteigt die jährliche Vorabpauschale den Pauschbetrag deutlich, zahlst du laufend echte Steuern, verlierst Zinseszins — dann ist die Vorabpauschale netto ein Nachteil. Genau das kannst du mit dem Schalter durchspielen.
Was ist die Teilfreistellung?
Weil Fonds bereits auf Fondsebene Steuern zahlen (z. B. Körperschaftsteuer auf deutsche Dividenden), bleibt zum Ausgleich ein Teil deiner Erträge steuerfrei: 30 % bei Aktienfonds (mind. 51 % Aktienquote — gilt für typische ETFs auf MSCI World, DAX, S&P 500), 15 % bei Mischfonds (mind. 25 % Aktien), 0 % bei sonstigen Fonds. Sie gilt für Verkaufsgewinne, Ausschüttungen und die Vorabpauschale gleichermaßen. Effektiv sinkt die Steuerlast bei Aktien-ETFs dadurch von 26,375 % auf rund 18,5 % des Gewinns.
Was ist der Sparerpauschbetrag?
Jede Person hat 1.000 € Kapitalerträge pro Jahr steuerfrei (Ehepaare zusammen 2.000 €) — für alle Konten und Depots zusammen. Damit die Bank ihn automatisch berücksichtigt, musst du ihr einen Freistellungsauftrag erteilen. Wichtig für diesen Rechner: Der eingestellte Betrag sollte der Anteil sein, der realistisch für dieses Depot übrig bleibt — wer z. B. schon 400 € Tagesgeldzinsen im Jahr hat, stellt hier besser 600 € ein. Der Pauschbetrag verfällt jedes Jahr, wenn er nicht genutzt wird — er lässt sich nicht ansparen.
Wie hoch ist die Steuer auf ETF-Gewinne wirklich?
Die Abgeltungsteuer beträgt 25 %, plus 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf = 26,375 % (mit Kirchensteuer: 27,82 % bzw. 27,99 %, da die Kirchensteuer die Bemessungsgrundlage mindert). Durch die 30 %-Teilfreistellung bei Aktien-ETFs zahlst du effektiv aber nur rund 18,5 % auf den Gewinn — und durch Sparerpauschbetrag und angerechnete Vorabpauschalen in der Praxis oft noch weniger. Der Steuersatz ist unabhängig von deinem Einkommen (anders als beim Altersvorsorgedepot, siehe Vergleichs-Tab).
Vergleichs-Einstellungen
Ansparphase — Förderung & Kosten
Auszahlungsphase — Besteuerung im Alter
Netto Altersvorsorgedepot
–
Vorteil Altersvorsorgedepot
–
Zulagen gesamt
–
Nettorendite p. a. (IRR)
–
Depotwert im Vergleich (brutto)
- Altersvorsorgedepot (inkl. Zulagen)
- ETF-Depot
Auszahlung im Vergleich
| Eigenbeiträge | – |
|---|---|
| + Staatliche Zulagen | – |
| = Endkapital Altersvorsorgedepot (brutto) | – |
| davon gefördert / ungefördert (§ 22 Nr. 5 EStG) | – |
| Auszahlungsplan | – |
| − Nachgelagerte Besteuerung | – |
| + Sonderausgaben-Erstattungen (Nebentopf, verzinst, nach Steuern) | – |
| Netto gesamt (Altersvorsorgedepot) | – |
| Entspricht heutiger Kaufkraft (inflationsbereinigt) | – |
| Auszahlung netto (ETF-Depot) | – |
| Differenz | – |
Modell Altersvorsorgedepot (Altersvorsorgereformgesetz, Start 01.01.2027): Grundzulage 50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag und 25 % auf weitere Beiträge bis 1.800 €/Jahr (max. 540 €), Kinderzulage 300 € pro Kind und Jahr, Zulagen werden jährlich mitverzinst. Ansparphase steuerfrei (EET-Prinzip). Die Auszahlung wird als gleichbleibende Jahresrente in der gewählten Höhe modelliert und progressiv nach dem ESt-Tarif 2026 besteuert — zusätzlich zum sonstigen Einkommen; Erträge während der Auszahlungsphase bleiben unberücksichtigt. Der Sonderausgabenabzug ist mit Günstigerprüfung modelliert: Die jährliche Erstattung (geförderte Beiträge + Zulage × Grenzsteuersatz, abzüglich Zulage) fließt in einen Nebentopf mit gleicher Rendite, dessen Gewinne bei Auszahlung pauschal mit Abgeltungsteuer nach Teilfreistellung (ohne erneuten Sparerpauschbetrag und ohne Vorabpauschale) versteuert werden. Nicht modelliert: künftige Tarifanpassungen, Verrentungspflichten, 12/65-Bindung sowie förderschädliche Entnahmen. Produktkosten fließen als jährlicher Renditeabzug ein (Effektivkosten-Regler). Beiträge über 1.800 €/Jahr werden ohne Zulage mitangelegt und nach § 22 Nr. 5 Satz 2 EStG getrennt besteuert: Kapitalrückzahlung steuerfrei, Erträge nur zur Hälfte mit dem persönlichen Satz (setzt Auszahlung nach Vollendung des 62. Lebensjahres und mindestens 12 Jahre Vertragslaufzeit voraus; bei Verrentung gälte stattdessen die Ertragsanteilsbesteuerung). Das ETF-Depot wird inklusive jährlicher Vorabpauschale-Besteuerung simuliert (siehe Tab ETF-Depot) — das Altersvorsorgedepot ist davon befreit. Keine Steuer- oder Anlageberatung.
So funktioniert die Besteuerung — drei Phasen im Vergleich
Beiträge aus bereits voll versteuertem Gehalt — keine Förderung.
Bis zu 540 € Grund- und 300 € Kinderzulage pro Jahr fließen direkt ins Depot, dazu Sonderausgabenabzug beim Finanzamt.
Jährliche Vorabpauschale, Abgeltungsteuer auf Ausschüttungen — knabbert am Zinseszins.
Keine Vorabpauschale, keine Abgeltungsteuer — Erträge verzinsen sich völlig ungestört.
Pauschal ~18,5 % effektiv (Abgeltungsteuer × Teilfreistellung) — unabhängig vom Einkommen, Streckung ändert fast nichts.
Die gesamte Auszahlung (Beiträge + Zulagen + Erträge) wird mit dem persönlichen Steuersatz besteuert — Einmalauszahlung treibt in die Progression, Streckung senkt den Satz deutlich.
Faustregel: Das Altersvorsorgedepot gewinnt, wenn dein Steuersatz im Alter niedriger ist als im Erwerbsleben — Zulagen und der ungestörte Zinseszins der steuerfreien Ansparphase kommen obendrauf. Es verliert an Vorsprung, wenn du im Alter hohe sonstige Einkünfte hast oder alles auf einmal entnimmst.
Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot
Nur auf Deutsch verfügbar.
Was ist das Altersvorsorgedepot?
Ein neues, staatlich gefördertes Vorsorgeprodukt ab dem 1. Januar 2027 (Altersvorsorgereformgesetz). Anders als bei Riester gibt es keine Beitragsgarantie — dafür darf renditeorientiert angelegt werden, ausdrücklich auch in ETFs. Kapitalerträge bleiben in der Ansparphase komplett steuerfrei. Wer es besonders einfach will, kann das Standarddepot wählen: gesetzlich voreingestellte Anlage, Effektivkosten auf max. 1,0 % p. a. gedeckelt, automatische Umschichtung in sicherere Anlagen vor Rentenbeginn.
Wie hoch ist die staatliche Förderung?
Die Zulage ist beitragsproportional: 50 Cent pro eingezahltem Euro bis 360 € Eigenbeitrag, 25 Cent pro Euro für weitere Beiträge bis 1.800 €/Jahr — zusammen also bis zu 540 € Grundzulage jährlich. Pro Kind gibt es zusätzlich 1 € pro eingezahltem Euro bis 300 € Kinderzulage. Wer vor dem 25. Geburtstag startet, erhält einmalig 200 € Berufseinsteigerbonus. Mindestbeitrag für die Förderung: 120 € im Jahr (10 €/Monat). Obendrauf prüft das Finanzamt automatisch, ob dir über die Zulagen hinaus ein Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug zusteht — das lohnt sich vor allem bei höherem Einkommen.
Wie viel kann ich maximal einzahlen?
Bis zu 6.840 € pro Jahr dürfen in den Vertrag fließen — gefördert (Zulagen + Sonderausgabenabzug) werden davon aber nur die ersten 1.800 € Eigenbeitrag. Beiträge darüber wachsen zwar ebenfalls steuerfrei mit an, erhalten aber keine Zulage und werden bei der Auszahlung anders (milder) besteuert als der geförderte Teil.
Wie wird das Altersvorsorgedepot besteuert?
Nach dem Prinzip „erst steuerfrei, später versteuern": In der Ansparphase fallen keinerlei Steuern an — keine Abgeltungsteuer, keine Vorabpauschale. Dafür werden die Auszahlungen im Alter in voller Höhe (Eigenbeiträge + Zulagen + alle Erträge) mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert (§ 22 Nr. 5 EStG). Der ist im Ruhestand meist deutlich niedriger als im Erwerbsleben — und genau deshalb lohnt es sich, die Auszahlung zu strecken statt alles auf einmal zu entnehmen. Wie stark das wirkt, zeigt dir der Regler „Jährliche Auszahlung" oben.
Ein Rechenbeispiel: Warum lohnt sich das trotzdem?
Angenommen, du verdienst gut und jeder zusätzliche Euro wird mit 42 % Grenzsteuersatz belastet. Du zahlst 1.800 € ins Altersvorsorgedepot: Der Staat legt 540 € Zulage dazu, und der Sonderausgabenabzug erstattet dir über die Günstigerprüfung ggf. noch mehr — effektiv arbeitet von Anfang an deutlich mehr Geld für dich, als dich der Beitrag netto gekostet hat. Dieses Kapital wächst Jahrzehnte ohne jede Steuerbremse. Im Alter entnimmst du z. B. 24.000 €/Jahr neben 18.000 € Rente — dafür zahlst du im Schnitt nur rund 28 % statt der 42 %, mit denen der Beitrag im Erwerbsleben belastet gewesen wäre. Diese Satz-Differenz plus Zulagen plus Steuerstundung ist der eigentliche Gewinn des Konstrukts. Die Rechnung kippt nur, wenn dein Alterseinkommen fast so hoch ist wie dein heutiges — das kannst du mit dem Regler „Sonstiges Einkommen" selbst testen.
Wann und wie komme ich an mein Geld?
Das Kapital ist grundsätzlich für die Altersvorsorge gebunden und steht erst nach dem Erwerbsleben als Auszahlungsplan oder Rente zur Verfügung — vorzeitige Entnahmen sind förderschädlich (die Förderung müsste zurückgezahlt werden). Wichtige Ausnahme: Für die Anschaffung oder Entschuldung von selbstgenutztem Wohneigentum darf das Vermögen auch früher förderunschädlich entnommen werden (Eigenheimrente). Immerhin: Steuerlich gefördertes Altersvorsorgevermögen ist in der Ansparphase vor Pfändung und Anrechnung auf die Grundsicherung geschützt.
Wer ist förderberechtigt?
Wie bisher alle Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung (Arbeitnehmer, Azubis, Eltern in Kindererziehungszeiten, pflichtversicherte Minijobber u. a.) sowie Beamte. Neu: Auch Selbständige mit Gewinneinkünften (§ 15/§ 18 EStG) und Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke sind künftig unmittelbar förderberechtigt. Ehepartner ohne eigene Berechtigung können über den förderberechtigten Partner mittelbar gefördert werden (Zulage dann max. 175 €, eigener Mindestbeitrag 120 €).
Was passiert mit einem bestehenden Riester-Vertrag?
Nichts, wenn du nichts tust: Für vor dem 01.01.2027 abgeschlossene Riester-Verträge gilt Bestandsschutz — sie laufen mit der alten Förderung weiter. Du kannst aber wahlweise mit dem bestehenden Vertrag nur in die neue Fördersystematik wechseln oder das Guthaben komplett in einen neuen Altersvorsorgevertrag übertragen, ohne die bisherige Förderung zurückzahlen zu müssen (dabei können allerdings Wechsel- und Abschlusskosten anfallen). Eine Kündigung ist dafür nicht nötig und wäre meist die schlechteste Option.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, FAQ zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge (Stand 05/2026). Vereinfacht zusammengefasst, keine Steuer- oder Anlageberatung.
Immobilien-Eingaben
Kaufnebenkosten & AfA
Die AfA (Absetzung für Abnutzung) gilt nur auf den Gebäudeanteil der Anschaffungskosten — der Bodenwert nutzt sich steuerlich nicht ab. 2 % p. a. für Bestand, 3 % für Neubauten ab 2023.
Vermietung im Detail
Steuer & Wertentwicklung
Monatliche Belastung (Jahr 1)
–
Netto-Endvermögen Immobilie
–
Eingesetztes Kapital
–
Nettorendite p. a. (IRR)
–
Klassische Kennzahlen
Kaufpreisfaktor
–
Kaufpreis ÷ Jahreskaltmiete
Bruttomietrendite
–
Jahreskaltmiete ÷ Kaufpreis
Nettomietrendite
–
(Miete − Bewirtschaftung) ÷ Gesamtinvestition
Beleihungsauslauf (LTV)
–
Darlehen ÷ Kaufpreis
Kapitaldienstdeckung (DSCR)
–
Nettomiete ÷ Kreditrate (Jahr 1)
Eigenkapitalrendite (Jahr 1)
–
(Cashflow n. St. + Tilgung) ÷ Eigenkapital
Restschuld am Ende
–
–
Einordnung der Kennzahlen
Einordnung (Faustregeln, regional unterschiedlich): Kaufpreisfaktor unter 20 gilt eher als günstig, über 25 eher als teuer. DSCR ab 1,0 bedeutet, die Nettomiete deckt den Kapitaldienst. Ein LTV bis etwa 80 % erleichtert die Finanzierung.
Monatsrechnung (Jahr 1)
| Kaltmiete (nach Mietausfall) | – |
|---|---|
| − Bewirtschaftung | – |
| − Zins | – |
| − Tilgung | – |
| = Cashflow vor Steuern | – |
| − Steuer (negativ = Erstattung) | – |
| = Cashflow nach Steuern | – |
Einnahmen & Ausgaben im Jahresverlauf
- Mieteinnahmen (effektiv)
- Zins, Tilgung, Kosten & Steuer
Vermögensaufbau
- Immobilienvermögen (Wert − Restschuld + Überschüsse)
Cashflow-Verlauf
- Cashflow je Jahr
- Kumulierter Cashflow
Cashflow = Mieteinnahmen (nach Mietausfall) − Kreditrate (Zins + Tilgung) − Bewirtschaftung − Steuer; ohne Eigenkapitaleinsatz und Verkaufserlös. Kumuliert positiv bedeutet: Die Überschüsse haben alle bisherigen Zuschüsse ausgeglichen.
Zins- & Tilgungsverlauf
- Zinsanteil
- Tilgungsanteil
Zins- & Tilgungsplan
| Jahr | Zins | Tilgung | Restschuld | Miete (eff.) | Kosten | Steuer | Cashflow |
|---|
Miete, Kosten und Steuer je Jahr werden auf breiten Bildschirmen als zusätzliche Spalten angezeigt. Negative Steuer bedeutet Erstattung (Verlustverrechnung mit übrigem Einkommen). Nach Volltilgung entfällt die Annuität.
Detaillierte Herleitung
| Kaufpreis | – |
|---|---|
| + Kaufnebenkosten | – |
| = Gesamtinvestition | – |
| Darlehen (Investition − Eigenkapital) | – |
| Jährliche Annuität | – |
| Eigenkapital zu Beginn | – |
| + Laufende Zuschüsse (negative Cashflows) | – |
| = Eingesetztes Kapital gesamt | – |
| Jahreskaltmiete (Jahr 1, nach Mietausfall) | – |
| Steuerlicher Verlust/Gewinn V+V (Jahr 1) | – |
| Cashflow nach Steuern (Jahr 1) | – |
| Immobilienwert am Ende | – |
| − Restschuld | – |
| − Steuer bei Verkauf (§ 23 EStG) | – |
| + Überschüsse im Nebentopf (verzinst, nach Steuern) | – |
| = Netto-Endvermögen Immobilie | – |
| − Eingesetztes Kapital gesamt | – |
| = Nettogewinn nach Verkauf | – |
Modell: Annuitätendarlehen mit konstanter Rate bis zur Volltilgung; Kaufnebenkosten = Grunderwerbsteuer + 2 % Notar/Grundbuch + Makler. Mieteinkünfte werden jährlich mit dem Grenzsteuersatz besteuert: Einnahmen (nach Mietausfall) − Bewirtschaftung − Schuldzinsen − AfA; steuerliche Verluste mindern als Erstattung die Belastung (Verrechnung mit übrigem Einkommen vorausgesetzt). Die AfA bemisst sich auf (Kaufpreis + Nebenkosten) × Gebäudeanteil. Beim Verkauf nach mindestens 10 Jahren ist der Gewinn steuerfrei (§ 23 EStG); darunter wird er — inklusive Rückholung der genutzten AfA — mit dem Grenzsteuersatz besteuert. Jährliche Überschüsse fließen in einen Nebentopf mit ETF-Rendite (Gewinne am Ende pauschal mit Abgeltungsteuer nach Teilfreistellung); Zuschüsse (negative Cashflows) trägt der Eigentümer aus eigener Tasche; der Vergleich mit anderen Anlageklassen findet im Tab „Anlagen-Vergleich“ statt. Die Rendite des Nebentopfs steuert der Regler „Anlage der Überschüsse“. Laufzeit über den eigenen Regler. Nicht modelliert: Zinsbindungsende und Anschlussfinanzierung, Sanierungen/Sonder-AfA, Verkaufskosten, Leerstand über das Wagnis hinaus, Mietrechtsrisiken. Keine Steuer- oder Anlageberatung.
Anlagen-Vergleich
Kennzahlen im Vergleich
| ETF-Depot | Altersvorsorgedepot | Immobilie | |
|---|---|---|---|
| Eigene Einzahlungen | – | – | – |
| Laufzeit | – | – | – |
| Endwert (netto, nach Steuern) | – | – | – |
| Nettogewinn (Endwert − Einzahlungen) | – | – | – |
| Bruttorendite p. a. (IRR) | – | – | – |
| Nettorendite p. a. (IRR) | – | – | – |
Die Renditen sind interne Zinsfüße (IRR) der jährlichen Zahlungsreihe aus eigener Tasche: Einzahlungen als Abflüsse, Steuererstattungen bzw. Immobilien-Überschüsse als laufende Zuflüsse, Endwert als Schlusszufluss. Staatliche Zulagen und Erstattungen wirken dadurch renditesteigernd, sind aber keine eigene Einzahlung. Brutto = vor Steuern (Immobilie: ohne laufende Besteuerung und Verkaufssteuer; Depots: ohne Vorabpauschale- und Endbesteuerung), netto = nach allen modellierten Steuern. Da annualisiert wird, sind auch unterschiedliche Laufzeiten der Anlageklassen vergleichbar — die Absolutwerte dagegen nur bei gleicher Laufzeit. Alle Annahmen stammen aus den jeweiligen Tabs. Keine Steuer- oder Anlageberatung.