Einzahlungen

 

Endkapital (brutto)

 

Auszahlung (netto)

 

Nettorendite p. a. (IRR)

 

Vermögensentwicklung

  • Depotwert
  • Einzahlungen

Berechnung der Auszahlung

Herleitung des Netto-Auszahlungsbetrags nach Steuern
Endkapital vor Steuern
− Einzahlungen
= Kursgewinn
− Angesetzte Vorabpauschalen
− Teilfreistellung
− Sparerpauschbetrag
= Steuerpflichtiger Ertrag
Steuern
Nachrichtlich: Steuern auf Vorabpauschalen während der Laufzeit (im Endkapital bereits verrechnet)
Auszahlung netto

Modellrechnung: konstante Rendite, monatliche Einzahlung zu Monatsbeginn, thesaurierender Fonds. Vorabpauschale (§ 18 InvStG) wird jährlich berechnet: Basisertrag = 70 % des Basiszinses auf den Depotwert zu Jahresbeginn (Sparraten zeitanteilig gezwölftelt), gedeckelt auf die tatsächliche Wertsteigerung des Jahres. Der Sparerpauschbetrag wird jedes Jahr zuerst auf die Vorabpauschale angewendet, die Steuer dem Depot entnommen; angesetzte Vorabpauschalen mindern den steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn (§ 19 InvStG). Der Basiszins (2026: 3,20 %) wird vereinfachend über die gesamte Laufzeit konstant angenommen — real legt ihn das BMF jährlich neu fest. Laufende Kosten werden vereinfachend als jährlicher Renditeabzug berücksichtigt (TER-Regler); Ordergebühren und Spreads nicht. Die Kaufkraft-Zeile deflationiert das Ergebnis mit der eingestellten Inflationsrate. Keine Steuer- oder Anlageberatung.

Häufige Fragen zum ETF-Depot

Was ist die Vorabpauschale?

Bei thesaurierenden ETFs würdest du ohne Verkauf jahrzehntelang keine Steuern zahlen. Deshalb besteuert das Finanzamt seit 2018 jährlich einen fiktiven Mindestertrag: den Basisertrag (Depotwert am 1. Januar × Basiszins × 70 %), gedeckelt auf die tatsächliche Wertsteigerung des Jahres. Beispiel: 50.000 € Depotwert × 3,2 % × 70 % = 1.120 € Vorabpauschale. Darauf werden Teilfreistellung und Sparerpauschbetrag angewendet — oft bleibt dann gar keine Steuer übrig. In Verlustjahren fällt keine Vorabpauschale an. Wichtig: Sie ist keine Doppelbesteuerung — alles, was als Vorabpauschale angesetzt wurde, wird beim späteren Verkauf vom steuerpflichtigen Gewinn abgezogen (§ 19 InvStG).

Warum ist meine Netto-Auszahlung mit Vorabpauschale manchmal höher?

Klingt paradox, stimmt aber: Ohne Vorabpauschale verfällt dein Sparerpauschbetrag (1.000 €) in jedem Ansparjahr ungenutzt. Mit Vorabpauschale wird er jedes Jahr verbraucht — und die freigestellten Pauschalen mindern trotzdem den steuerpflichtigen Gewinn beim Verkauf. Bei kleineren Depots wandelst du so Jahr für Jahr künftig steuerpflichtigen Gewinn in steuerfreien um. Der Effekt kippt bei großen Depots: Übersteigt die jährliche Vorabpauschale den Pauschbetrag deutlich, zahlst du laufend echte Steuern, verlierst Zinseszins — dann ist die Vorabpauschale netto ein Nachteil. Genau das kannst du mit dem Schalter durchspielen.

Was ist die Teilfreistellung?

Weil Fonds bereits auf Fondsebene Steuern zahlen (z. B. Körperschaftsteuer auf deutsche Dividenden), bleibt zum Ausgleich ein Teil deiner Erträge steuerfrei: 30 % bei Aktienfonds (mind. 51 % Aktienquote — gilt für typische ETFs auf MSCI World, DAX, S&P 500), 15 % bei Mischfonds (mind. 25 % Aktien), 0 % bei sonstigen Fonds. Sie gilt für Verkaufsgewinne, Ausschüttungen und die Vorabpauschale gleichermaßen. Effektiv sinkt die Steuerlast bei Aktien-ETFs dadurch von 26,375 % auf rund 18,5 % des Gewinns.

Was ist der Sparerpauschbetrag?

Jede Person hat 1.000 € Kapitalerträge pro Jahr steuerfrei (Ehepaare zusammen 2.000 €) — für alle Konten und Depots zusammen. Damit die Bank ihn automatisch berücksichtigt, musst du ihr einen Freistellungsauftrag erteilen. Wichtig für diesen Rechner: Der eingestellte Betrag sollte der Anteil sein, der realistisch für dieses Depot übrig bleibt — wer z. B. schon 400 € Tagesgeldzinsen im Jahr hat, stellt hier besser 600 € ein. Der Pauschbetrag verfällt jedes Jahr, wenn er nicht genutzt wird — er lässt sich nicht ansparen.

Wie hoch ist die Steuer auf ETF-Gewinne wirklich?

Die Abgeltungsteuer beträgt 25 %, plus 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf = 26,375 % (mit Kirchensteuer: 27,82 % bzw. 27,99 %, da die Kirchensteuer die Bemessungsgrundlage mindert). Durch die 30 %-Teilfreistellung bei Aktien-ETFs zahlst du effektiv aber nur rund 18,5 % auf den Gewinn — und durch Sparerpauschbetrag und angerechnete Vorabpauschalen in der Praxis oft noch weniger. Der Steuersatz ist unabhängig von deinem Einkommen (anders als beim Altersvorsorgedepot, siehe Vergleichs-Tab).